+43 676 534 12 57 cp@conradpramboeck.com

Asylantrag Asylwerber müssen einen gültigen Asylantrag stellen, in dem sie glaubhaft machen, dass sie in ihrem Heimatland verfolgt werden und Schutz benötigen. Der Asylantrag muss in Österreich nach den Bestimmungen des Asylgesetzes eingebracht werden, in der Regel geschieht dies vor einem Polizisten. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich, um den Status eines Asylwerbers zu erlangen. Während des laufenden Asylverfahrens gilt eine eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeit, da während dieser Zeit insbesondere die Frage geklärt werden soll, ob der Asylwerber tatsächlich verfolgt wird und Schutz braucht. Der Zweck seines Aufenthalts in Österreich ist nach Intention des Gesetzes nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Klärung der Schutzbedürftigkeit.

Was dürfen Asylwerber arbeiten

Asylwerber haben keinen allgemeinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Eine Tätigkeit als Arbeiter oder Angestellter ist daher nicht möglich, lediglich eine Beschäftigung zum Beispiel als Erntehelfer in der Landwirtschaft oder als Saisonnier im Tourismus. Außerdem ist eine selbständige freie Tätigkeit, etwa als Zeitungsausträger zulässig. Auch geringfügig abgegoltene gemeinnützige Tätigkeiten sind möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann während des Asylverfahrens eine Lehrausbildung begonnen werden. Mit einem positiven Asylbescheid wird dem Asylwerber Flüchtlingsstatus gewährt, wodurch er unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhält. Aktuell dauern die Asylverfahren von der Antragstellung bis zur Entscheidung der 1. Instanz rund 4 Monate.

Finanzielle Leistungen vom Staat für Asylwerber

Während des Asylverfahrens erhalten Asylwerber kein Einkommen, sondern eine staatliche Versorgung. Im Regelfall leben Asylwerber in organisierten Quartieren und erhalten Verpflegung, sodass für ihre Grundbedürfnisse gesorgt wird. Darüber hinaus beziehen sie ein Taschengeld in Höhe von 40 Euro pro Monat. Für Freizeitaktivitäten in organisierten Quartieren erhalten Asylwerber 10 Euro pro Monat. Auch wenn Asylwerber nicht in organisierten Quartieren leben, sondern sich selbst versorgen, erhalten sie staatliche Unterstützungsleistungen. Bei Einzelpersonen beträgt der Zuschuss zur Miete 120 Euro pro Monat. Bei Familien beträgt diese Leistung 240 Euro pro Monat, unabhängig von der Personenzahl. Für Verpflegung kommen für Erwachsene 200 Euro pro Monat dazu, für Minderjährige 90 Euro pro Monat. Zusätzlich werden für den Schulbedarf 200 Euro pro Kind pro Jahr gewährt. Als Bekleidungshilfe erhalten Asylwerber jährlich 150 Euro. Die staatliche Krankenversicherung wird Asylwerbern in vollem Umfang gewährt. Die Leistungen an Asylwerber müssen nicht versteuert werden.]]>